Das sind die neuen Corona-Regeln
Stand: 23.03.2021 05:12 Uhr
Ein rigider Lockdown, keine Präsenz-Gottesdienste: Bund und Länder haben für die Ostertage harte Einschränkungen beschlossen. Doch nicht bei allen Maßnahmen gab
es Einigkeit. Ein Überblick.
Wird der Lockdown verlängert?
Ja, die aktuellen Beschlüsse werden bis zum 18. April verlängert. Im Beschluss wird dies mit dem „starken Infektionsgeschehen“ und einer „exponentiellen Dynamik“
begründet. Ohne die Maßnahmen wäre bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich, heißt es.
Die bereits im März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Das zumindest wird in dem Papier ausdrücklich gefordert. Das heißt: Steigt die
Sieben-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner treten die alten Regeln wieder in Kraft. Zuletzt hatten einige Regionen diese Marke überschritten –
ohne, dass reagiert wurde.
Gibt es eine Ausgangssperre?
Die ursprünglichen Pläne sahen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht vor. Im Beschluss ist es nur mehr eine von mehreren Optionen.
So heißt es nun, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 noch weitergehende Schritte umgesetzt werden sollen. Aufgezählt werden dabei als
Beispiele neben Ausgangsbeschränkungen auch eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern im privaten Pkw (wenn sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören). Oder auch die Pflicht von
Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind, sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Allerdings wird dies den Landkreisen freigestellt – auch das umstrittene Wort Ausgangssperre ist nicht mehr enthalten. Länder wie Baden-Württemberg, Thüringen oder Bayern hatten bereits
nächtliche Ausgangssperren verhängt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Welche Regeln gelten für Ostern?
Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als „Ruhetage“ definiert. Es gilt ein Verbot von Ansammlungen im
öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne
wird am Samstag geöffnet. Laut Kanzlerin Angela Merkel bleiben Tankstellen geöffnet. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten.
Nach Ostern sollen wieder Lockerungen möglich sein, „wenn die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden“.
Sind Gottesdienste denn erlaubt?
Präsenz-Gottesdienste soll es nicht geben. In dem Beschluss heißt es, dass Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften mit der Bitte zugehen wollen, „religiöse Versammlungen in dieser Zeit
nur virtuell durchzuführen.“
Welche Änderungen gibt es für Schulen und Kitas?
Wenn nicht sichergestellt ist, dass Erziehungs- und Lehrkräfte zwei Mal in der Woche getestet werden können, dann sollen Schulen und Kitas wieder schließen – so hieß es in einem ersten Entwurf.
Doch dieser Abschnitt wurde entschärft. Am Ende wurde in dem Beschluss nur mehr darauf hingewiesen, dass die Tests weiter ausgebaut werden – und baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt
werden.
Was ist mit Reisen?
„Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der
bevorstehenden Ostertage“, heißt es in dem Beschluss.
Umstritten war ein Passus der Beschlussvorlage, dass es eine Quarantäne unabhänigig von der Inzidenz geben soll. Das hätte vor allem Mallorca-Urlauber betroffen. Für die Insel war zuletzt die
Reisewarnung aufgehoben worden – und damit die Testpflicht und die Quarantäne für Rückkehrer.
In dem Beschluss sollen nun künftig Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug getestet werden. Deshalb „erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren
vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“, heißt es. Zudem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zu
einer Einreisevoraussetzung wird.
Laut „Bild“ haben sich mehrere Airlines bereit erklärt, Reiserückkehrer selbst zu testen. Demnach wollen Lufthansa, Eurowings, Condor und TUI Rückkehrer von Mallorca noch auf der Insel testen,
berichtet das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise.
Und wie sieht es mit Urlauben in Deutschland aus?
Vor allem die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben auf dem Gipfel für sogenannte kontaktarme Urlaube geworben. Das wären also
Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Apartments oder Wohnmobilen, wenn diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen und Urlauber sich dort auch mit Essen versorgen können. Offenbar ohne
Erfolg. In dem Beschluss wird der Vorschlag nicht mehr erwähnt.
Was bedeuten die Maßnahmen für Unternehmen?
Unternehmen sollen dafür sorgen, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen sie Tests für Mitarbeiter anbieten. In dem Beschluss ist von einer
„Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ die Rede. Die Tests sollen mindestens einmal pro Woche
angeboten werden.
Zudem soll es weitere finanzielle Hilfen geben. Allerdings werden keine Details genannt. „Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von
Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“, heißt es nur.
Welche neuen Maßnahmen gibt es in Alten- und Pflegeeinrichtungen?
Es sei weiterhin unsicher, ob Geimpfte andere anstecken könnten, heißt es in dem Beschluss. Deshalb soll die Gesundheitsministerkonferenz Empfehlungen vorlegen. Hygiene- und Testkonzepte sollen
weiterhin konsequent umgesetzt werden. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung könnten die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Corona-Ausbrüchen wieder erweitert werden – auch übergreifende
Gruppenangebote soll es dann wieder geben.
Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine
Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.
Gibt es auch Lockerungen?
Nur in „zeitlich befristeten Modellprojekten“ – dann dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem
Testkonzept“ öffnen lassen.
Wie geht es weiter?
Das nächste Treffen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten soll es am 12. April geben.
Quelle: #Tagesschau